Ich arbeite auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG. vom 04.Juni 1985), der Berufsordnung der Landes NRW sowie den Mutterschaftsrichtlinien.
Fast alle Hebammenleistungen werden daher von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt durch mich direkt mit den Krankenkassen. Eine Überweisung oder ähnliches wird nicht benötigt. Als Nachweis für die jeweils erbrachte Leistung genügt eine Unterschrift von dir.
Wenn Du freiwillig privat versichert bist, erkundige dich bitte vorab über deinen Anspruch und die jeweiligen Konditionen deines Vertrags. Du erhältst eine Privatrechnung zum Einreichen bei deiner Krankenkasse.
Wenn du privat mit Beihilfeberechtigung versichert bist, wird in der Regel ebenfalls, wie bei gesetzlich Versicherten, die Hebammenleistungen komplett übernommen. Erkundige dich für alle Fälle aber auch nochmal vorab. Du erhältst eine Privatrechnung in zweifacher Ausfertigung zum Einreichen bei deiner Krankenkasse und deiner Beihilfestelle.